Covid-19-Verordnung vom 19. Juni 2020; Erste Lockerung vom 24. Februar 2021 für alle Freizeit- und Sportbetriebe gültig ab 01. März 2021 bis vorerst zum 31. März 2021!

Der Bundesrat hat an seiner Medienkonferenz vom 24. Februar in Absprache mit den Kantonen die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus, die bis zum 28. Februar gültig gewesen wären, aufgrund der epidemiologischen Lage bis und mit dem 31. März 2021 verlängert. Der Bundesrat erweitert zwar die Aktivitäten für Jugendliche und junge Erwachsene (bis Jahrgang 2001), die Betriebsschliessung aller Freizeit- und Sportbetriebe für erwachsene Personen ab Jahrgang 2000 und älter, bleibt jedoch schweizweit weiterhin bestehen. Die erlassenen Beschlüsse wurden vollumfänglich vom Regierungsrat des Kantons Baselland übernommen und gelten voraussichtlich bis Ende März 2021.

Kinder und Jugendliche bis und mit Jahrgang 2001 dürfen ohne Einschränkungen Sport betreiben. So auch die Leistungssportler/innen die einem Nationalen Kadergefäss angehören und an internationalen Wettkämpfen an den Start gehen. Hier gelten die Richtlinien von Swiss Olympic und dem BASPO, die vom Kantonalen Sportamt BL überprüft werden. Regelungen für den Sport allgemein:

  • für Kinder und Jugendliche bis Jahrgang 2001 sind sportliche Aktivitäten erlaubt
  • für Erwachsene ab Jahrgang 2000 und älter ist die sportliche Aktivität (Indoor) verboten, es wird nach einer Outdoor-Lösung z.B. am Samstagvormittag gesucht
  • Ausnahmen gibt es für Leistungssportler/innen in einem Nationalen Kader der SKF

Aufgrund dieser Regelungen/Beschlüsse des Bundes- und Regierungsrates, hat die Leitung des Budo Sport Centers folgendes beschlossen:

Das Budo Sport Center Liestal ist nach den Sportferien (Betriebsferien) ab 01. März 2021 mit den angepassten Massnahmen wieder geöffnet. Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis und mit Jahrgang 2001 werden Trainings angeboten. Für Erwachsene ab Jahrgang 2000 und älter ist die sportliche Aktivität im BSC (Indoor) bis voraussichtlich zum 31. März 2021 immer noch verboten. Eine Ausnahme sind Trainings für die Leistungssportler/innen mit einer Nationalen Talentcard oder diejenigen Elite-Athleten die dem Kader des Nationalen Verbandes angehören.

Da die erwachsenen BSC-Mitglieder (Karate und Krav Maga) nach wie vor nicht in Innenräumen aufgrund der Covid-Verordnung einer sportlichen Aktivität nachgehen dürfen, wird eine Outdoor-Trainingsmöglichkeit in Trainingsgruppen (à max. 15 Personen) geprüft.

Für interessierte Neueinsteiger (Karate, Krav Maga, Tai-Chi und Fitness) ab Jahrgang 2000 und älter können wir somit im Moment immer noch keine Probetrainings oder Einsteigerkurse anbieten. Für interessierte Karate-Kids und Karate- oder Krav Maga Jugendliche oder junge Erwachsene bis und mit Jahrgang 2001, werden wir im Frühjahr 2021, nochmals neue Einsteigerkurse anbieten. Das Budo Sport Center Liestal informiert auf seiner Homepage unter der Rubrik „Kurse“ über die neuen Angebote.

Allgemein Über Details und Einzelheiten wie: Zugang zu den Trainings (Online-Anmeldung), Contact Tracing, die Covid-19-Massnahmen im und ausserhalb vom Training, Gruppengrössen, Zuschauer/Besucher, Trainingsformen, Maskentragpflicht, Benützung der Garderoben/Duschen sowie über die grundsätzlichen Informationen des BAG, sind die wichtigsten Informationen im Schutzkonzept (Version 06) erläutert.

Freundliche Grüsse und bleibt gesund

Budo Sport Center
Centerleitung
Giuseppe Puglisi